Mann seitlich mit Handy in der Hand
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Cell Broadcast: Schnelle Alarmierung im Katastrophenfall

München, 26. November 2021 (stmi). „Die heute vom Bundesrat gebilligte Verordnung zum sogenannten Cell Broadcast-Verfahren ist ein wichtiger Schritt beim Aufbau der neuen Technik, mit der wir die Bevölkerung im Katastrophenfall mittels Push-Nachrichten warnen können.“ Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den heutigen Beschluss des Bundesrates.

Mix an Warnmitteln aus Sirenen, Apps und Rundfunk

Das Cell-Broadcasting verstärkt den Mix an Warnmitteln aus Sirenen, Apps und Rundfunk. Für eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung ist das Versenden von Textnachrichten an alle Handys eine hervorragende Verbesserung. „Wie wichtig eine schnelle und unkomplizierte Alarmierung der Bevölkerung ist, haben uns die Hochwasserkatastrophen im Juli deutlich vor Augen geführt“, betont Herrmann. Digitalministerin Judith Gerlach fügt hinzu: „Solche digitalen Lösungen können bei Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Überflutungen und auch bei Notfällen wie Bombenentschärfungen oder Chemieunfällen Leben retten.“

Warn-SMS an alle empfangsbereiten Mobilfunkgeräte in Gefahrenzone

Mit Hilfe der Cell-Broadcast-Technologie können sogenannte „Warn-SMS“ direkt an alle Menschen mit einem empfangsbereiten Mobilfunkgerät versendet werden, die sich in einer Gefahrenzone befinden. „Die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen oder Gefahren in Bayern ist mir als Innen- und Katastrophenschutzminister ein wichtiges Anliegen. Deshalb hat die Staatsregierung im Juli auch den Ausbau des Sirenenwarnnetzes in Bayern beschlossen und sich für den Ausbau der modernen Warnsysteme, insbesondere für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Cell-Broadcast auf Bundesebene eingesetzt“, erklärte Herrmann.

Warn-Apps sind wichtige Ergänzung

Gerlach ergänzte: „Digitale Lösungen, wie zum Beispiel Warn-Apps, sind eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Alarmierungsmöglichkeiten. Aber nicht alle Bürgerinnen und Bürger nutzen diese Apps. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt auch das Cell Broadcasting auf den Weg bringen. Es ist eine wertvolle Erweiterung unseres Warnmixes.“

Gesetzliche Grundlage für Cell Broadcast beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben zwischenzeitlich die gesetzlichen Grundlagen beschlossen, die zur Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber notwendig waren, um die Einführung von Cell Broadcast zu erreichen. Diese erforderliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft.

Start voraussichtlich im nächsten Sommer

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeitet derzeit gemeinsam mit den zuständigen Bundesbehörden und den Mobilfunknetzbetreibern an der technischen Umsetzung.  „Ich hoffe, dass die Nutzung des Systems im Laufe des nächsten Sommers möglich sein wird“, so Herrmann.