Personenstand

Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration obliegt die oberste Aufsicht über die Standesämter und die Namensänderungsbehörden in Bayern.

Eine Eheschließung sowie die Geburt und der Tod eines Menschen sind von den Standesämtern zu beurkunden. Vor dem Standesamt erklären die Eheschließenden, welchen Namen sie in der Ehe führen werden. Gleiches gilt für die Namensführung eines Kindes durch die sorgeberechtigten Eltern. Namensänderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch später vor dem Standesamt oder durch die Namensänderungsbehörde möglich. Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann ebenfalls beim Standesamt erklärt werden.

Individuelle Auskünfte

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den Standesämtern bei den Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften oder im Bayernportal (BayernPortal (freistaat.bayern), siehe auch Reiter „Verwaltungsservice“). Auskünfte über öffentlich-rechtliche Namensänderungen erteilen die Landratsämter beziehungsweise die kreisfreien Städte.

Elektronische Registerführung bei den Standesämtern

Spätestens ab 1. Januar 2014 müssen alle Standesämter in Deutschland die Registereinträge zu den Personenstandsangelegenheiten in elektronischer Form führen. Zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit wird in Bayern im Zuge der Umstellung der Standesämter auf die elektronische Registerführung ein zentrales elektronisches Personenstandsregister eingerichtet.

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