Kommunale Partnerschaften

Unter dem Oberbegriff „Kommunale Partnerschaften" sind die partnerschaftlichen Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit Kommunen im Ausland zusammengefasst. Kommunale Partnerschaften sind Freundschaftsverhältnisse, die zwischen den Kommunen verschiedener Länder vereinbart werden. Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu stärken. Durch einen lebendigen Bürgeraustausch sollen das Leben der Menschen und ihrer Gemeinden bereichert und die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben geschaffen werden. Bayerische Kommunen unterhalten derzeit 1.206 Partnerschaften.

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Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern entscheiden daher eigenverantwortlich und selbständig, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden. Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet.

Für die Staatsregierung ist - zum Beispiel im Hinblick auf Staatsbesuche - ein Überblick über die Partnerschaften bayerischer Kommunen nötig. Daher werden die Gemeinden, Landkreise und Bezirke gebeten, entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Oktober 1987 den Abschluss kommunaler Partnerschaften dem Bayerischen Staatsministerium des Innern mitzuteilen.

Anregungen zur Aktualisierung der Daten nehmen wir auch gerne per E-Mail (sachgebiet-B3@stmi.bayern.de) entgegen.